Bis Dezember 2016 haben unsere HP ca. 6000 Besucher angeschaut. Danke für das Interesse. Neuer Besucherzähler ab Januar 2017.

Auch bei uns bleibt die Zeit nicht stehen. Seit dem März 2017 findet ihr uns auch auf Facebook.

Aktionsbündnis Vogelfrei

Symposium in Herne im Jahr  2017

Melani Marfeld hat auf ihrer Internetseite die Vorträge der einzelnen Redner protokolliert. 
https://www.lachshuhnzucht-herne.com/2017/03/21/protokolle-vom-symposium-in-herne/

UN-Task Force: Globales Geflügel bringt Geflügelpest

Anzeige
Das Wissenschaftsforum Aviäre Influenza (WAI) teilt in einer Pressemitteilung vom 28. Dezember 2016 mit, dass die vom UN-Umweltprogramm UNEP und der UN-Organisation für Ernährung und Landwirtschaft FAO eingesetzte UN-Task Force am 20.12.2016 zu folgendem Ergebnis gekommen ist:
H5N8 und andere aviäre Influenza-Viren, die Geflügelpest auslösen können, werden durch Produktionsmethoden und Handelsstrukturen der globalisierten Geflügel-Industrie verbreitet.

Die „Wissenschaftliche Arbeitsgruppe Aviäre Influenza und Wildvögel“ (Scientific Task Force on Avian Influenza and Wild Birds), 2005 von den UN-Organisationen FAO und UNEP sowie weiteren Vereinigungen aus Naturschutz und Wissenschaft gegründet, hat in ihrer aktuellen Stellungnahme acht Botschaften und eine Forderung an die Regierungen, die Geflügelwirtschaft und den Naturschutz übermittelt.
Die wichtigsten Botschaften der UN-Task Force sind, zusammengefasst:
Ausbrüche von Geflügelpest durch H5N8 und andere aviäre Influenza-Viren sind typischerweise verbunden mit intensiver Geflügelproduktion und deren Handelsstrukturen, die zur Ausbreitung der Viren durch kontaminiertes Geflügel, Geflügelprodukte oder unbelebte Objekte führen.
Wildvögel können gefährdet werden, wenn das Virus aus der Geflügelwirtschaft in die Umwelt gelangt.
Ob und welche Rolle Wildvögel bei der Verbreitung von Geflügelpest spielen, besonders über große Entfernungen, ist ungewiss. Es gibt keine Hinweise auf eine Verbreitung der Viren durch infizierte Wildvögel ohne Krankheitsanzeichen.

Die Forderungen der UN-Task Force lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Verstärken der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit bei der Erforschung der tatsächlichen Ausbreitungswege des Virus, einschließlich möglicher Übertragungswege durch nationalen und internationalen Handel mit Geflügel und Nebenprodukten, sowie bei der Erforschung der Übertragungswege bei Geflügel, Zootieren und Wildvögeln.
- Konzentrieren der Seuchenvorsorge auf Biosicherheit und Kontrollen in Geflügelhaltungen, Vermarktungssystemen und Zoos, um eine Weiterverbreitung zu anderen Geflügelhaltungen, Zoos oder Wildvögeln zu verhindern.
- Sicherstellen, dass im Zuge der Geflügelpest-Bekämpfung Wildvögel weder getötet noch ihre Habitate geschädigt werden.
- Infizierte Wildvögel als Indikatoren ansehen, die Anlass geben, nach der Quelle der Infektionzu suchen.

Link zur Stellungnahme der „Scientific Task Force on Avian Influenza and Wild Birds“: www.wai.netzwerk-phoenix.net

Wer steckt hier wen an?

Einseitige Ursachenforschung zur Verbreitung der Vogelgrippe

Der NABU warnt davor, sich bei der Bekämpfung der Vogelgrippe ausschließlich auf Wildvögel zu konzentrieren. „Die Ursachenforschung zur Ausbreitung der Geflügelpest darf nicht in eine Sackgasse geraten“, fordert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Hühnergrippeimpfung - Foto: EC/Alain Schroeder

Hühnergrippeimpfung - Foto: EC/Alain Schroeder

16. November 2016 – Dass bei einem akuten Auftreten der Vogelgrippe unter Wildvögeln die Gefahr besteht, dass Hausgeflügelhaltungen durch Wildvögel infiziert werden, ist unbestritten. Andere Infektionswege sind aber ebenfalls möglich. „Gerade bei geschlossenen Massentierhaltungen ist ein Vireneintrag über den weltweiten Geflügelhandel und seine Stoffströme wahrscheinlicher als eine Infizierung durch Kontakt mit erkrankten Wildvögeln“, so Miller.

Mit Sorge verfolgt der NABU daher die Berichterstattung über die Ursachenforschung bei der betroffenen Hühner-Großmastanlage im schleswig-holsteinischen Grumby. „Dort werden anscheinend ausschließlich mögliche Kontakte zu Wildvögeln untersucht“, so betont NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann.


Handelsbeziehungen der Hühnerfarmen untersuchen

Dringend zu untersuchen wäre aber auch, welche Handelsbeziehungen der Betrieb in der letzten Zeit hatte, wann und von wo zuletzt Eier und Geflügel zugekauft wurden, woher Futtermittel stammen, wie Abfallstoffe entsorgt wurden, wo Schlachtungen durchgeführt werden oder mit welchen Orten oder Betrieben Mitarbeiter oder Besucher zuletzt in Kontakt standen. Ohne eine mindestens gleichwertige Untersuchung der beiden denkbaren Vireneintragswege lassen sich kaum plausible Schlussfolgerungen ziehen.

Zudem sollten nach Ansicht des NABU alle Anstrengungen unternommen werden, die Quelle des aktuellen mitteleuropäischen Ausbruchsgeschehens ausfindig zu machen. Die zuletzt allgemein verbreitete Ansicht, dass das Virus über sibirische Zugvögel nach Deutschland gekommen ist, ist wenig plausibel. Nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen verschwinden hochpathogene Vogelgrippe-Viren sehr schnell wieder aus Wildvogelpopulationen. Zwischen den Ausbrüchen von 2014 und heute konnten in ganz Europa keine dieser Viren bei Wildvögeln festgestellt werden. Wildvögel werden daher wahrscheinlich immer wieder neu aus der Geflügelwirtschaft angesteckt, wo sich das Virus nachweislich in Asien, aber auch in Ägypten, beständig hält.


Mit Geflügelkot gedüngte Fischteiche?

Das gleichzeitige Auftreten zahlreicher erkrankter Reiherenten an drei Orten in Mitteleuropa lässt Vogelkundler eher vermuten, dass es eine Ansteckungsquelle in Osteuropa gab, von der die Enten während der kurzen Inkubationszeit der Krankheit auf dem Weiterzug nach Westen die hiesigen Rastgebiete erreichten.„Aufgrund der besonderen Betroffenheit der Reiherente wären zum Beispiel mit Geflügelkot gedüngte Fischteiche – beliebte Rastgebiete dieser Art – denkbar, auch wenn diese Praxis zumeist verboten ist“, so Lachmann. „Wäre das Virus dagegen bei sibirischen Zugvögeln weit verbreitet, hätte man bereits über einen längeren Zeitraum an vielen verschiedenen Orten infizierte Wildvögel unterschiedlicher Arten finden müssen. Der Vogelzug aus dem Osten beginnt nicht erst im November.“

Sowohl zum Schutz der Geflügelwirtschaft als auch für das Wohl der Wildvögel fordert der NABU die Behörden daher auf, sich bei der Ursachenforschung für die Verbreitung der Vogelgrippe nicht auf die Verbreitung durch Wildvögel zu beschränken. Für eine effiziente Seuchenbekämpfung müssen alle Optionen vorbehaltlos geprüft werden.

Quelle :   Homepage des Kreises Wesel : www.kreis-wesel.de

 

14.11.2016: Vogelgrippe - Geflügel muss in den Stall

Aufgrund von zunehmenden Influenzafällen bei Wildvögeln, die durch die hochpathogene Virusvariante H5N8 (Vogelgrippe) hervorgerufen werden, muss Geflügel in weiten Teilen des Kreises Wesel aufgestallt werden. Betroffen sind zunächst Alpen, Dinslaken, Hamminkeln, Hünxe, Rheinberg, Sonsbeck, Voerde, Wesel und  Xanten. Die Aufstallungspflicht ist zeitlich nicht begrenzt.

Zahlreiche verendete Tiere, vor allem im Bereich der Plöner Seen, belegen die außerordentliche Gefährlichkeit des aktuellen Virus. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat am Mittwoch, 9. November, eine „Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV H5N8“ veröffentlicht. Danach ist bundesweit von einem hohen Gefährdungspotential auszugehen. Der Kontakt von Wildvögeln und Hausgeflügel muss vor allem in Wildvogelrastgebieten vermieden werden. Schutz bieten in erster Linie Biosicherheitsmaßnahmen der Tierhalter.

Die Aufstallung von im Freien gehaltenen Hausgeflügel im Rastgebiet der arktischen Wildgänse am Unteren Niederrhein ist eine der wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen. Hinzu kommt eine gute Betriebshygiene. Vor einem Viruseintrag aus der Umgebung in einen Stall schützen Schutzkleidung, vor allem Schuhüberzieher und auch Desinfektionsmatten am Stalleingang. Wildvögel sollten keinen Zugang zu Einstreu, Futter oder Tränken haben. Ausnahmen von der Stallpflicht können nur in unabwendbaren Einzelfällen und nur unter hohen Auflagen zugelassen werden. Flankiert werden die Maßnahmen durch Untersuchungen von Wildgänsen, Federwild und auch Hausgeflügel.

Tritt Geflügelpest, wie bestimmte Formen der Influenza bezeichnet werden, auf, erkranken und sterben in der Regel innerhalb kürzester Zeit große Teile eines betroffenen Bestandes. Zur Früherkennung sieht die Geflügelpestverordnung vor, dass jeder Geflügelhalter unverzüglich tierärztliche Abklärungsuntersuchungen hinsichtlich der Geflügelpest einzuleiten hat, wenn innerhalb von 24 Stunden drei oder mehr Tiere bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder mehr als zwei Prozent der Tiere bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren verenden. Gleiches gilt bei einem erheblichen Rückgang der Legeleistung oder der üblichen Gewichtszunahme. Bei ausschließlicher Haltung von Enten oder Gänsen gelten diese Verpflichtungen bei Verdreifachung der üblichen Sterblichkeit oder einem fünfprozentigen Rückgang der Legeleistung.

Die Geflügelpest ist anzeigepflichtig. Verdachtsfälle sind dem zuständigen Veterinäramt unverzüglich zu melden. Außerhalb der Dienstzeit ist die amtstierärztliche Rufbereitschaft über die Leitstelle des Kreises Wesel erreichbar.

Alle Geflügelhaltungen müssen bei der Tierseuchenkasse des Landes Nordrhein- Westfalen gemeldet sein unter www.tierseuchenkasse.nrw.de.

Bisher sind keine Fälle von HPAIV H5N8 Infektionen beim Menschen bekannt.